§§ Recht

Der Umgang und das Training mit Waffen setzt einige Rechtskenntnisse zwingend voraus. Angefangen bei den Vorschriften des Waffengesetzes, bis hin zu den gesetzlichen Bestimmungen zu Notwehr und Nothilfe sollte sich der ambitionierte Sportschütze zumindest in den Grundzügen auskennen. Diese Kenntnisse benötigt der Schütze spätestens zum Bestehen der Sachkundeprüfung. Darüber hinaus sollte es im eigenen Interesse liegen, hier über ausreichendes Wissen zu verfügen.

Das Internet bietet umfassende Möglichkeiten, sich zu informieren und dennoch ist es nur zu oft so, dass Fehlinformationen und Halbwissen eine gewisse Rechtsunsicherheit hervorrufen. In manchen Foren des WWW kursieren hier zum Teil abenteuerliche Meinungen. Meinungen, die dem Schützen sogar schaden können, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und auch wenn irgendwo steht, was man vermeintlich dürfte, wird nicht plötzlich aus Unrecht Recht. Letztendlich zählt eben nicht nur das, was im Gesetz steht, sondern gerade die Rechtssprechung durch Gerichte und deren Auslegungen des geschriebenen Rechts. Doch diese oft verwirrenden Texte lesen zu können und dann auch zu verstehen, bedarf einiger Übung und setzt einiges an Fachwissen voraus.

Die neueste Änderung des Waffengesetzes trat am 27.06.2020 in Kraft und ist eigentlich gar nicht komplett neu. Die darin enthaltenen neuen Regelungen sorgten jedoch schon im Vorfeld für viel Verwirrung und Gesprächsstoff. Stammtischparolen und Fehlinterpretationen verbreiten sich schnell und haben Verunsicherung und Verwirrung zur Folge. Hier ist es von Vorteil, dass einige unserer Mitglieder im wahrsten Sinne an der Quelle sitzen und fundierte rechtliche Auskünfte geben können, die dem Gesetz und auch dessen Auslegung entsprechen, denn nicht immer kann vom reinen Gesetzestext auch auf die Auslegung der Rechtssprechung geschlossen werden.

Wenn Sie Fragen haben, dann scheuen Sie sich nicht, diese zu stellen.